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   LG Koblenz, 17.02.2015 - 6 S 340/14   

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https://dejure.org/2015,6102
LG Koblenz, 17.02.2015 - 6 S 340/14 (https://dejure.org/2015,6102)
LG Koblenz, Entscheidung vom 17.02.2015 - 6 S 340/14 (https://dejure.org/2015,6102)
LG Koblenz, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 6 S 340/14 (https://dejure.org/2015,6102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 192 VVG, § 1 Abs 2 MB/KK
    Feststellungsklage hinsichtlich der Übernahme der Behandlungskosten seitens der privaten Krankenversicherung für eine operative Magenverkleinerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus LG Koblenz, 17.02.2015 - 6 S 340/14
    Außerdem muss ein Feststellungsinteresse dahingehend bestehen, dass durch ein Feststellungsurteil eine sachgemäße und erschöpfende Lösung des Streits über die Erstattungspflicht zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 08.02.2006 - IV ZR 131/05, zit. nach juris).

    Der Feststellungsantrag zielt mithin lediglich darauf, dass sich der von der Beklagten zu gewährende Versicherungsschutz auf diese Art der Heilbehandlung erstreckt, nicht aber auf weitere Voraussetzungen, von denen die Erstattungsfähigkeit in Rechnung gestellter Kosten im Einzelnen abhängen kann (vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2006 - IV ZR 131/05, zit. nach juris).

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus LG Koblenz, 17.02.2015 - 6 S 340/14
    Zwar würde durch die beabsichtigte Operation zur Magenverkleinerung in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen und dieses regelwidrig verändert, nicht aber die Adipositas kausal behandelt (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R, zit. nach juris).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus LG Koblenz, 17.02.2015 - 6 S 340/14
    Das ist im allgemeinen dann der Fall, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zu lindern (BGH, Urteil vom 12.03.2003 - IV ZR 278/01, zit. nach juris).
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